art_10a__para__37
Für aus dem Innovationsfonds finanzierte Projekte gilt die Verpflichtung zum Wissensaustausch mit anderen relevanten Projekten sowie mit Wissenschaftlern mit Sitz in der Union, die ein berechtigtes Interesse haben. Die Bedingungen für den Wissensaustausch werden von der Kommission in den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen festgelegt.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2024-03-01; changes after this date are not shown.