art_11a__para__6
(6) Die Abkommen gemäß Absatz 5 sehen vor, dass Gutschriften aus Projekttypen, die im Zeitraum von 2008 bis 2012 im Rahmen des ►M9 EU-EHS ◄ genutzt werden durften, einschließlich der Technologien für erneuerbare Energien oder Energieeffizienz, die den Technologietransfer und die nachhaltige Entwicklung fördern, im Rahmen des ►M9 EU-EHS ◄ genutzt werden können. Ein solches Abkommen kann auch die Nutzung von Gutschriften aus Projekten vorsehen, bei denen das Referenzszenario unterhalb des Niveaus der kostenlosen Zuteilung im Sinne der Maßnahmen von Artikel 10a oder unterhalb der ►M9 unionsrechtlich ◄ vorgeschriebenen Niveaus liegt.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2024-03-01; changes after this date are not shown.