art_12__para__2
(1a) Die Kommission prüft bis spätestens 31. Dezember 2010, ob der Markt für Emissionszertifikate vor Insider-Geschäften oder Marktmanipulation geschützt ist, und unterbreitet gegebenenfalls Vorschläge, um diesen Schutz zu gewährleisten. Die relevanten Bestimmungen der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation Marktmissbrauch ( 29 ) können mit den für die Anwendung im Handel mit Rohstoffen geeigneten Anpassungen angewandt werden.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2024-03-01; changes after this date are not shown.