lexiara

art_19__para__4

(4) Die ►M9 Rechtsakte ◄ gemäß Absatz 3 enthalten geeignete Modalitäten, nach denen das ►M9 Unionsregister ◄ die zur Durchführung der Vereinbarungen gemäß Artikel 25 Absatz 1b erforderlichen Transaktionen und sonstigen Vorgänge vornimmt. Diese ►M9 Rechtsakte ◄ erfassen auch Prozesse für Änderungen und das Zwischenfallmanagement im ►M9 Unionsregister ◄ in Bezug auf die in Absatz 1 des vorliegenden Artikels behandelten Aspekte. Diese ►M9 Rechtsakte ◄ enthalten geeignete Modalitäten für das ►M9 Unionsregister ◄ , damit sichergestellt wird, dass Initiativen der Mitgliedstaaten zur Effizienzsteigerung, zur Steuerung der Verwaltungskosten und zur Qualitätskontrolle möglich sind.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2024-03-01; changes after this date are not shown.