lexiara

art_28__para__2

(2) Auf der Grundlage des Berichts gemäß Absatz 1 unterbreitet die Kommission gegebenenfalls dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Legislativvorschlag zur Änderung der vorliegenden Richtlinie gemäß Absatz 1 im Hinblick auf das Inkrafttreten der Änderungsrichtlinie nach der Genehmigung des internationalen Abkommens über den Klimawandel durch die ►M9 Union ◄ und im Hinblick auf die im Rahmen dieses Abkommens zu erfüllende Verpflichtung zu Emissionsreduktionen. Der Vorschlag stützt sich auf die Grundsätze Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Kosteneffizienz sowie Fairness und Solidarität bei der Lastenverteilung auf die Mitgliedstaaten.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2024-03-01; changes after this date are not shown.