art_28__para__4
(4) Der Vorschlag schließt ferner gegebenenfalls weitere Maßnahmen ein, die erforderlich sind, um die verbindlichen Reduktionen gemäß Absatz 1 auf transparente, ausgewogene und gerechte Art und Weise zu erreichen, und insbesondere Durchführungsmaßnahmen, die es den Betreibern gestatten, gegebenenfalls im Rahmen des ►M9 EU-EHS ◄ zusätzlich zu den in Artikel 11a Absätze 2 bis 5 genannten weitere Projektgutschriften zu verwenden oder andere im Rahmen des internationalen Abkommens über den Klimawandel geschaffene Mechanismen zu nutzen.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2024-03-01; changes after this date are not shown.