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Unbeschadet der in Absatz 1 genannten Vorgänge kann sich der Erstattungsantrag auch auf Rechnungen oder Einfuhrdokumente beziehen, die von vorangegangenen Erstattungsanträgen nicht umfasst sind, wenn sie Umsätze betreffen, die in dem fraglichen Kalenderjahr getätigt wurden.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2010-10-01; changes after this date are not shown.