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B. Zielwerte

Die Einhaltung der Zielwerte wird zu diesem Termin beurteilt. Dies bedeutet, dass das Jahr 2010 das erste Jahr sein wird, das zur Berechnung der Einhaltung im betreffenden Drei- bzw. Fünfjahreszeitraum herangezogen wird. Der höchste 8-Stunden-Mittelwert der Konzentration eines Tages wird ermittelt, indem die gleitenden 8-Stunden-Mittelwerte untersucht werden, welche aus 1-Stunden-Mittelwerten berechnet und stündlich aktualisiert werden. Jeder auf diese Weise errechnete 8-Stunden-Mittelwert gilt für den Tag, an dem dieser Zeitraum endet, d. h. der erste Berechnungszeitraum für jeden einzelnen Tag umfasst die Zeitspanne von 17.00 Uhr des vorangegangenen Tages bis 1.00 Uhr des betreffenden Tages, während für den letzten Berechnungszeitraum jeweils die Stunden von 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr des betreffenden Tages zugrunde gelegt werden. Können die drei- bzw. fünfjährigen Durchschnittswerte nicht anhand vollständiger und aufeinander folgender Jahresdaten ermittelt werden, sind mindestens die folgenden jährlichen Daten zur Überprüfung der Einhaltung der Zielwerte vorgeschrieben: Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit: gültige Daten für ein Jahr, Zielwert zum Schutz der Vegetation: gültige Daten für drei Jahre. Ziel Mittelungszeitraum Zielwert Zeitpunkt, zu dem der Zielwert erreicht werden sollte Schutz der menschlichen Gesundheit Höchster 8-Stunden-Mittelwert pro Tag 120 μg/m^(3) dürfen an höchstens 25 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden, gemittelt über drei Jahre 1.1.2010 Schutz der Vegetation Mai bis Juli AOT40 (berechnet anhand von 1-Stunden-Mittelwerten) 18000 μg/m^(3) · h, gemittelt über fünf Jahre 1.1.2010

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2015-09-18; changes after this date are not shown.