ERKLÄRUNG DER KOMMISSION
Die Kommission nimmt den vom Rat und vom Europäischen Parlament angenommenen Text der Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa zur Kenntnis. Sie stellt insbesondere fest, dass das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten in Artikel 22 Absatz 4 und in der 16. Erwägung der Richtlinie der Senkung der Luftschadstoffemissionen an der Quelle große Bedeutung beimessen. Die Kommission ist sich darüber im Klaren, dass spürbare Fortschritte zur Verwirklichung der im Sechsten Umweltaktionsprogramm festgelegten Ziele nur möglich sind, wenn die Luftschadstoffemissionen verringert werden. In der Mitteilung der Kommission über eine Thematische Strategie zur Luftreinhaltung wird eine ganze Reihe möglicher Gemeinschaftsmaßnahmen genannt. Seit der Annahme der Strategie sind bei diesen und anderen Maßnahmen erhebliche Fortschritte erzielt worden: Der Rat und das Parlament haben bereits neue Rechtsvorschriften zur Begrenzung der Abgasemissionen leichter Nutzfahrzeuge angenommen. Die Kommission hat einen Gesetzvorschlag zur Verbesserung der Wirksamkeit gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften für Industrieemissionen angenommen, u. a. für landwirtschaftliche Intensivhaltungsbetriebe und in Bezug auf kleinere gewerbliche Verbrennungsquellen. Die Kommission hat einen Gesetzvorschlag zur Eindämmung der Abgasemissionen von Motoren schwerer Nutzfahrzeuge angenommen. Für 2008 plant die Kommission neue Legislativvorschläge mit folgenden Zielen: weitere Reduzierung der höchstzulässigen einzelstaatlichen Emissionen von wichtigen Schadstoffen; Verringerung der Emissionen beim Auftanken benzinbetriebener Fahrzeuge an Tankstellen; Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Schwefelgehalt von Kraftstoffen, einschließlich Schiffskraftstoffen. In Vorarbeiten wird geprüft, ob Folgendes durchführbar ist: Verbesserung der Umweltverträglichkeit und Verringerung der Emissionen von Boilern und Warmwasserbereitern in Haushalten; Verringerung des Lösemittelgehalts in Farben, Lacken und Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung; Verringerung der Abgasemissionen mobiler Maschinen und Geräte zur optimalen Nutzung der bereits von der Kommission vorgeschlagenen, schwefelarmen, nicht für den Einsatz im Straßenverkehr bestimmten Kraft- bzw. Brennstoffe. Zudem dringt die Kommission bei der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) weiterhin auf eine erhebliche Verringerung der Emissionen von Schiffen und ist bereit, Gemeinschaftsmaßnahmen vorzuschlagen, wenn die IMO 2008 nicht wie vorgesehen ausreichend ambitionierte Vorschläge vorlegt. Die Kommission ist jedoch den Zielen ihrer Initiative für eine bessere Rechtsetzung und der Notwendigkeit verpflichtet, Vorschläge durch eine umfassende Bewertung von Auswirkungen und Nutzen zu untermauern. In dieser Hinsicht und im Einklang mit dem EG-Vertrag wird die Kommission nach wie vor die Notwendigkeit neuer Legislativvorschläge beurteilen, und sie behält sich das Recht vor, zu entscheiden, ob und wann solche Vorschläge erfolgen sollten.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2015-09-18; changes after this date are not shown.