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Die Kommission ist jedoch den Zielen ihrer Initiative für eine bessere Rechtsetzung und der Notwendigkeit verpflichtet, Vorschläge durch eine umfassende Bewertung von Auswirkungen und Nutzen zu untermauern. In dieser Hinsicht und im Einklang mit dem EG-Vertrag wird die Kommission nach wie vor die Notwendigkeit neuer Legislativvorschläge beurteilen, und sie behält sich das Recht vor, zu entscheiden, ob und wann solche Vorschläge erfolgen sollten.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2015-09-18; changes after this date are not shown.