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2.5. Der vom Betreiber berechnete Umweltnutzen wird von der zuständigen Behörde auf der Grundlage von Expertenmeinungen oder Daten aus anderen Anlagen überprüft, in denen die BVT kürzlich eingerichtet wurden.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2024-08-04; changes after this date are not shown.