lexiara

art_70d__para__3

IED

Der Betreiber führt Aufzeichnungen über und verarbeitet alle Überwachungsergebnisse über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren auf eine Weise, die die Verifizierung der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte und Umweltleistungsgrenzwerte ermöglicht, die in den Betriebsvorschriften festgelegt sind.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2024-08-04; changes after this date are not shown.