lexiara

art_70i__para__5

IED

(3) Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die zuständige Behörde die Entwicklungen bei den besten verfügbaren Techniken und die Veröffentlichung neuer oder aktualisierter einheitlicher Bedingungen für Betriebsvorschriften verfolgt oder darüber unterrichtet wird.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2024-08-04; changes after this date are not shown.