rec_9
EIA
(9) Projekte anderer Klassen haben nicht unter allen Umständen zwangsläufig erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt; sie sollten einer Prüfung unterzogen werden, wenn sie nach Auffassung der Mitgliedstaaten möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2014-05-15; changes after this date are not shown.