b)
EMIR
Ein Transaktionsregister verstößt gegen Artikel 78 Absatz 2, wenn es nicht in schriftlicher Form festgelegte organisatorische und administrative Vorkehrungen bereithält bzw. anwendet, um potenzielle Interessenkonflikte zu erkennen und zu regeln, die seine Manager, seine Beschäftigten oder andere mit ihnen direkt oder indirekt durch eine enge Verbindung verbundene Personen betreffen.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.