III.
Verstöße im Zusammenhang mit der Transparenz und der Verfügbarkeit von Informationen: Ein Transaktionsregister verstößt gegen Artikel 81 Absatz 1, wenn es nicht regelmäßig aggregierte Positionen, aufgeschlüsselt nach Derivatekategorien, zu den ihm gemeldeten Kontrakten veröffentlicht. Ein Transaktionsregister verstößt gegen Artikel 81 Absatz 2, wenn es nicht den in Artikel 81 Absatz 3 genannten Stellen unmittelbar und unverzüglich Zugang zu den Einzelheiten von Derivatekontrakten gewährt, die sie für die Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben und Mandate benötigen.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.