art_17__para_4__text_4
EMIR
Ist keine gemeinsame Stellungnahme im gegenseitigen Einvernehmen nach Unterabsatz 3 erreicht worden und gibt das Kollegium mit einer Zweidrittelmehrheit eine ablehnende Stellungnahme ab, so kann jede der betroffenen zuständigen Behörden, gestützt auf die Zweidrittelmehrheit des Kollegiums, innerhalb von 30 Kalendertagen nach Annahme der ablehnenden Stellungnahme im Einklang mit Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 die ESMA in der Sache anrufen.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.