art_2__point_19__text_1
EMIR
„Anbieter von Nebendienstleistungen“ ein Unternehmen, dessen Haupttätigkeit im Besitz oder der Verwaltung von Immobilien, in der Verwaltung von Datenverarbeitungsdiensten oder einer ähnlichen Tätigkeiten besteht, die im Verhältnis zur Haupttätigkeit eines oder mehrerer Kreditinstitute den Charakter einer Nebentätigkeit hat;
← 19. · All articles · 20. →
Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.