art_31__para_2__text_1
Eine natürliche oder juristische Person oder gemeinsam handelnde natürliche oder juristische Personen (im Folgenden „interessierter Erwerber“), die beschlossen hat bzw. haben, direkt oder indirekt eine qualifizierte Beteiligung an einer CCP zu erwerben oder eine derartige qualifizierte Beteiligung direkt oder indirekt zu erhöhen, mit der Folge, dass ihr Anteil an den Stimmrechten oder am Kapital 10 %, 20 %, 30 % oder 50 % erreichen oder überschreiten würde oder die CCP ihr Tochterunternehmen würde (im Folgenden „beabsichtigter Erwerb“), teilt bzw. teilen dies — unter Angabe des Umfangs der geplanten Beteiligung und zusammen mit den gemäß Artikel 32 Absatz 4 beizubringenden Informationen — zuerst schriftlich der für die CCP, an der eine qualifizierte Beteiligung erworben oder erhöht werden soll, zuständigen Behörde mit.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.