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EMIR
Entscheidet sich ein Kunde für die Einzelkunden-Kontentrennung, so muss jeder über die Einschussforderung an den Kunden hinausgehende Überschuss ebenfalls bei der CCP hinterlegt und von den Einschusszahlungen anderer Kunden oder Clearingmitglieder unterschieden werden und darf nicht dafür verwendet werden, Verluste im Zusammenhang mit Positionen eines anderen Abrechnungskontos zu tragen.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.