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nach der Richtlinie 83/349/EWG oder nach den Internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards, im Folgenden „IFRS“), die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 erlassen wurden, oder — bei Gruppen mit einem Mutterunternehmen mit Hauptsitz in einem Drittstaat — nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen des betreffenden Drittstaats, für die festgestellt wurde, dass sie den IFRS entsprechen, die in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1569/2007 erlassen wurden, (oder nach den Rechnungslegungsgrundsätzen des betreffenden Drittstaats, die gemäß Artikel 4 dieser Verordnung zulässig sind) in eine Konsolidierung einbezogen sind, oder
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.