art_41__para_5__text_1
Um die einheitliche Anwendung dieses Artikels zu gewährleisten, erarbeitet die ESMA nach Anhörung der EBA und des ESZB Entwürfe für technische Regulierungsstandards, in denen der zweckmäßige Prozentsatz und die angemessenen Zeithorizonte für die Liquidierungsfrist und die Berechnung der historischen Volatilität gemäß Absatz 1 für die verschiedenen Kategorien von Finanzinstrumenten festgelegt werden; dabei ist dem Ziel der Vermeidung prozyklischer Effekte und den Bedingungen, unter denen die in Absatz 4 genannten Einschussregelungen bei Portfolien umgesetzt werden können, Rechnung zu tragen.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.