art_47__para_8__text_1
EMIR
Um die einheitliche Anwendung dieses Artikels zu gewährleisten, erarbeitet die ESMA nach Anhörung der EBA und der ESCB Entwürfe für technische Regulierungsstandards, in denen die Einzelheiten betreffend die Finanzinstrumente gemäß Absatz 1, die als hochliquide betrachtet werden können und nur mit einem minimalen Markt- und Kreditrisiko behaftet sind, betreffend die besonders sicheren Vereinbarungen gemäß den Absätzen 3 und 4 und betreffend die Konzentrationsgrenzen gemäß Absatz 7 festgelegt werden.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.