lexiara

art_48__para_4__text_1

EMIR

Eine CCP überzeugt sich, dass ihre Verfahren bei einem Ausfall rechtlich durchsetzbar sind. Sie trifft alle angemessenen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sie über die rechtlichen Befugnisse verfügt, um Eigenhandelspositionen des ausfallenden Clearingmitglieds abzuwickeln und die Kundenpositionen des ausfallenden Clearingmitglieds zu übertragen oder abzuwickeln.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.