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EMIR
Handelt es sich bei dem die Registrierung beantragenden Transaktionsregister um eine Einrichtung, die von einer zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen ist, zugelassen oder registriert wurde, so unterrichtet und konsultiert die ESMA unverzüglich diese zuständige Behörde, bevor sie die Registrierung des Transaktionsregisters vornimmt.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.