lexiara

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EMIR

Hat die ESMA einen Beschluss über die Registrierung oder einen Beschluss über die Ablehnung oder den Widerruf der Registrierung erlassen, teilt sie dies dem Transaktionsregister innerhalb von fünf Werktagen mit einer ausführlichen Begründung ihres Beschlusses mit. Die ESMA teilt der jeweils zuständigen Behörde nach Artikel 57 Absatz 1 unverzüglich ihren Beschluss mit.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.