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Das Register enthält die Kategorien von OTC-Derivaten, die gemäß Artikel 4 clearingpflichtig sind, die für die Wahrnehmung der Clearingpflicht zugelassenen oder entsprechend anerkannten CCPs, den Zeitpunkt, ab dem die Clearingpflicht wirksam wird, einschließlich einer schrittweisen Umsetzung, die von der ESMA gemäß Artikel 5 Absatz 3 ermittelten Kategorien von OTC-Derivaten, die Mindestrestlaufzeit der Derivatekontrakte gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii, die CCPs, die der ESMA von der zuständigen Behörde als für die Wahrnehmung der Clearingpflicht befugt gemeldet wurden, und das Datum jeder Meldung.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.