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art_78__para_4__text_1

EMIR

Ein Transaktionsregister muss dauerhaft über eine angemessene Organisationsstruktur verfügen, die die Kontinuität und das ordnungsgemäße Funktionieren des Transaktionsregisters im Hinblick auf die Erbringung seiner Dienstleistungen und Ausübung seiner Tätigkeiten gewährleistet. Es muss angemessene und geeignete Systeme, Ressourcen und Verfahren einsetzen.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.