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art_89__para_5__text_1

EMIR

Hat eine zuständige Behörde eine CCP für das Clearing einer bestimmten Kategorie von Derivaten im Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats zugelassen, bevor alle technischen Regulierungsstandards nach den Artikeln 16, 26, 29, 34, 41, 42, 45, 47 und 49 von der Kommission erlassen wurden, setzt die zuständige Behörde dieses Mitgliedstaats die ESMA binnen eines Monats nach dem Tag des Inkrafttretens der technischen Regulierungsstandards nach Artikel 5 Absatz 1 von dieser Zulassung in Kenntnis.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.