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rec_62

EMIR

(62) Eine CCP kann Aufgaben auslagern. Der Risikoausschuss der CCP sollte die CCP in der Frage einer solchen Auslagerung von Aufgaben beraten. Wichtige, mit dem Risikomanagement zusammenhängende Tätigkeiten sollten nur ausgelagert werden dürfen, wenn die zuständige Behörde dies genehmigt.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.