art_109__para_3__text_1
CRD IV
Die aus Abschnitt II erwachsenden Pflichten in Bezug auf Tochterunternehmen, die selbst nicht dieser Richtlinie unterliegen, finden keine Anwendung, wenn das EU-Mutterinstitut oder Institute, die von einer EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft oder einer gemischten EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft kontrolliert werden, den zuständigen Behörden gegenüber nachweisen können, dass die Anwendung des Abschnitts II nach den gesetzlichen Bestimmungen des Drittlandes, in dem das Tochterunternehmen seinen Sitz hat, widerrechtlich ist.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.