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CRD IV
Handelt es sich beim Mutterunternehmen eines Instituts um eine Mutterfinanzholdinggesellschaft oder gemischte Mutterfinanzholdinggesellschaft in einem Mitgliedstaat oder um eine EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft oder gemischte EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft, so wird die Aufsicht auf konsolidierter Basis von den zuständigen Behörden ausgeübt, die die Zulassung erteilt haben.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.