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art_136__para_6__text_1

CRD IV

Setzt eine benannte Behörde die bestehende Quote des antizyklischen Kapitalpuffers herab, muss sie – unabhängig davon, ob die Quote auf Null gesenkt wird oder nicht – einen indikativen Zeitraum festlegen, in dem keine Anhebung der Pufferquote zu erwarten ist. Dieser indikative Zeitraum ist für die benannte Behörde jedoch nicht bindend.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.