c)
aggregiert für den Mitgliedstaat: den Gesamtbetrag der auf konsolidierter Basis ermittelten, in Tochterunternehmen in einem Drittland gehaltenen Eigenmittel des Mutterinstituts in einem Mitgliedstaat, zu dessen Gunsten das Ermessen gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgeübt wird, den prozentualen Anteil der in Tochterunternehmen in einem Drittland gehaltenen Eigenmittel an den auf konsolidierter Basis ermittelten Gesamteigenmitteln von Mutterinstituten in einem Mitgliedstaat, zu dessen Gunsten das Ermessen gemäß Artikel 7 Absatz 3 jener Verordnung ausgeübt wird, den prozentualen Anteil der in Tochterunternehmen in einem Drittland gehaltenen Eigenmittel an den auf konsolidierter Basis ermittelten und nach Artikel 92 jener Verordnung vorgeschriebenen Gesamteigenmitteln von Mutterinstituten in einem Mitgliedstaat, zu dessen Gunsten das Ermessen gemäß Artikel 7 Absatz 3 jener Verordnung ausgeübt wird.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.