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CRD IV

Die EBA überprüft bis zum 31. Dezember 2015 die Anwendung dieser Richtlinie und der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über die Zusammenarbeit der Union und der Mitgliedstaaten mit Drittländern und legt der Kommission einen Bericht vor. In dem Bericht werden die Bereiche ermittelt, in denen Zusammenarbeit und Informationsweitergabe weiter entwickelt werden müssen. Die EBA veröffentlicht den Bericht auf ihrer Webseite.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.