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art_29__para_1__text_1

CRD IV

Wertpapierfirmen, die nicht für eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln oder feste Übernahmeverpflichtungen in Bezug auf Finanzinstrumente eingehen, wohl aber im Kundenauftrag Gelder oder Wertpapiere verwalten und eine oder mehrere der folgenden Dienstleistungen anbieten, müssen ein Anfangskapital von mindestens 125000 EUR haben:

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.