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CRD IV
Die Kommission kann auf Antrag eines Mitgliedstaats oder von sich aus dem Rat Vorschläge unterbreiten, um mit einem oder mehreren Drittländern für nachstehende Kreditinstitute Abkommen über die Einzelheiten der Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis auszuhandeln:
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.