b)
CRD IV
dass die Aufsichtsbehörden von Drittländern die Informationen erhalten können, die erforderlich sind, um Mutterunternehmen mit Sitz in ihrem Hoheitsgebiet zu beaufsichtigen, die in einem oder mehreren Mitgliedstaaten ein Tochterunternehmen in Form eines Instituts oder eines Finanzinstituts haben oder eine Beteiligung an solchen Unternehmen halten,
← art_48__para_2__point_a__text_1 · All articles · art_48__para_2__point_b__text_1 →
Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.