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CRD IV

Die zuständigen Behörden üben ihre Aufsichts- und Sanktionsbefugnisse gemäß dieser Richtlinie und den nationalen Rechtsvorschriften auf eine der folgenden Arten aus: unmittelbar, in Zusammenarbeit mit anderen Behörden, unter ihrer Verantwortung durch Übertragung von Aufgaben an solche Behörden, durch Antrag bei den zuständigen Justizbehörden.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.