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art_86__para_4__text_1

CRD IV

Die zuständigen Behörden stellen sicher, dass die Institute Methoden zur Ermittlung, Messung, Steuerung und Überwachung von Refinanzierungspositionen entwickeln. Diese Methoden stützen sich u. a. auf die aktuellen und erwarteten wesentlichen Zahlungsströme in und aus Vermögenswerte(n), Passivpositionen und außerbilanzielle Posten, einschließlich Eventualverbindlichkeiten, sowie die möglichen Auswirkungen des Reputationsrisikos.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.