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CRD IV

Die zuständigen Behörden stellen sicher, dass die Institute auch den geltenden gesetzlichen, sonstigen rechtlichen und operationellen Beschränkungen für potenzielle Übertragungen von Liquidität und unbelasteten Vermögenswerten zwischen juristischen Personen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Rechnung tragen.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.