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CRD IV
Ab dem 1. Januar 2015 verlangen die Mitgliedstaaten von jedem Institut, jährlich – aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten und Drittländern, in denen es über eine Niederlassung verfügt – die folgenden Angaben auf konsolidierter Basis für das Geschäftsjahr offenzulegen: Firma, Art der Tätigkeiten und Belegenheitsort, Umsatz, Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten, Gewinn oder Verlust vor Steuern, Steuern auf Gewinn oder Verlust, erhaltene staatliche Beihilfen.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.