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CRD IV

Die EBA gibt Leitlinien heraus zu dem Konzept des ausreichenden Zeitaufwands, d. h. der Zeit, die ein Mitglied des Leitungsorgans für die Wahrnehmung seiner Aufgaben aufwenden muss, damit dies im Verhältnis zu den Umständen im Einzelfall und zu Art, Umfang und Komplexität der Geschäfte des Instituts als ausreichend anzusehen ist, dem Konzept der notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung, die das Leitungsorgan nach Absatz 7 kollektiv besitzen muss, dem Konzept der Aufrichtigkeit, Integrität und Unvoreingenommenheit eines Mitglieds des Leitungsorgans im Sinne des Absatzes 8, dem Konzept des angemessenem Umfangs von Personal und Finanzressourcen für die Einführung der Mitglieder des Leitungsorgans in ihr Amt und deren Schulung im Sinne des Absatzes 9, dem Konzept der Diversität als einem gemäß Absatz 10 bei der Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans heranzuziehenden Kriterium. Die EBA gibt diese Leitlinien bis zum 31. Dezember 2015 heraus.

Cited at article level by

DIRECTIVE 2014/65/EU OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL of… (EU) — sign in to see which provisions, and what they say.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.