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rec_82

CRD IV

(82) Um bei der Festlegung der Quoten der antizyklischen Kapitalpuffer ein international kohärentes Vorgehen zu fördern, hat der Basler Ausschuss eine auf dem Verhältnis von Krediten zum BIP beruhende Methode entwickelt. Diese sollte bei Entscheidungen der zuständigen nationalen Behörden über Pufferquoten als gemeinsamer Ausgangspunkt dienen, allerdings nicht zur automatischen Festlegung von Puffern führen oder die benannte Behörde binden. Die Pufferquote sollte in aussagekräftiger Form den Kreditzyklus und die durch das übermäßige Kreditwachstum in dem Mitgliedstaat bedingten Risiken abbilden und den spezifischen Gegebenheiten der betreffenden Volkswirtschaft gebührend Rechnung tragen.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.