b)
CRR
liegt eine kurzfristige Bonitätsbeurteilung vor und zieht diese ein günstigeres Risikogewicht als die Anwendung der generellen Vorzugsbehandlung kurzfristiger Forderungen gemäß Absatz 2 oder dasselbe Risikogewicht nach sich, wird die kurzfristige Bonitätsbeurteilung nur für diese bestimmte Forderung verwendet. Auf andere kurzfristige Forderungen wird die generelle Vorzugsbehandlung kurzfristiger Forderungen gemäß Absatz 2 angewandt;
← art_120__para_3__point_a__text_1 · All articles · art_120__para_3__point_b__text_1 →
Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.