lexiara

art_120__para_3__point_c__text_1

CRR

liegt eine kurzfristige Bonitätsbeurteilung vor und zieht diese ein weniger günstiges Risikogewicht nach sich als die Anwendung der generellen Vorzugsbehandlung kurzfristiger Forderungen gemäß Absatz 2, so wird die generellen Vorzugsbehandlung kurzfristiger Forderungen nicht angewandt und allen unbeurteilten kurzfristigen Forderungen dasselbe Risikogewicht zugewiesen, das sich aus der spezifischen kurzfristigen Bonitätsbeurteilung ergibt.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.