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art_121__para_1__text_1

CRR

Risikopositionen gegenüber Instituten, für die keine Bonitätsbeurteilung einer benannten ECAI vorliegt, wird gemäß Tabelle 5 ein Risikogewicht nach der Bonitätsstufe zugewiesen, die Risikopositionen gegenüber dem Zentralstaat zugewiesen wurde, in dessen Hoheitsgebiet das Institut seinen Sitz hat.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.