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CRR

Soweit die zuständigen Behörden nicht gemäß Artikel 124 Absatz 2 anders entschieden haben, werden durch Grundpfandrechte auf Gewerbeimmobilien vollständig besicherte Risikopositionen wie folgt behandelt: Risikopositionen oder Teilen einer Risikoposition, die durch Grundpfandrechte auf Büro- oder sonstige Gewerbeimmobilien vollständig besichert sind, kann ein Risikogewicht von 50 % zugewiesen werden; Risikopositionen in Verbindung mit Immobilien-Leasing-Geschäften, die Büro- oder sonstige Gewerbeimmobilien betreffen, bei denen ein Institut der Leasinggeber ist und der Leasingnehmer eine Kaufoption hat, kann ein Risikogewicht von 50 % zugewiesen werden, sofern die Risikoposition des Instituts durch sein Eigentum an der Immobilie vollständig besichert ist.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.