art_139__para_2__text_1
CRR
Liegt für eine bestimmte Position keine direkt anwendbare Bonitätsbeurteilung vor, hingegen eine Bonitätsbeurteilung eines bestimmten Emissionsprogramms oder einer bestimmten Fazilität, zu dem/der die Forderung nicht gehört, oder liegt eine allgemeine Bonitätsbeurteilung des Emittenten vor, wird diese in einem der folgenden Fälle verwendet:
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.