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art_153__para_6__text_1

CRR

Die Institute halten hinsichtlich ihrer gekauften Unternehmensforderungen die Anforderungen des Artikels 184 ein. Bei gekauften Unternehmensforderungen, die außerdem die Bedingungen des Artikels 154 Absatz 5 erfüllen, dürfen die Standards für die Risikoquantifizierung von Risikopositionen aus dem Mengengeschäft gemäß Abschnitt 6 angewandt werden, wenn die Anwendung der Standards für die Risikoquantifizierung von Risikopositionen gegenüber Unternehmen ein Institut unverhältnismäßig belasten würde.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.